Die Gemeinden sind die kleinsten selbständigen Gebietskörperschaften der politischen Gebietsgliederung. Sie regeln alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich und haben das Recht der Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG). Sie sind,
ausgenommen die meisten kreisfreien Städte, in Landkreisen und anderen Gemeindeverbänden zusammengefasst.
Kreise und Gemeinden unterliegen dem Kommunalverfassungsrecht des jeweiligen Bundeslandes und sind daher bundesweit ganz unterschiedlich organisiert. Einzig die Kreisstadt als Verwaltungssitz eines Landkreises findet sich deutschlandweit. Die Einheitsgemeinden Berlin und Hamburg sind als Stadtstaaten gleichzeitig auch Länder.
ausgenommen die meisten kreisfreien Städte, in Landkreisen und anderen Gemeindeverbänden zusammengefasst.
Kreise und Gemeinden unterliegen dem Kommunalverfassungsrecht des jeweiligen Bundeslandes und sind daher bundesweit ganz unterschiedlich organisiert. Einzig die Kreisstadt als Verwaltungssitz eines Landkreises findet sich deutschlandweit. Die Einheitsgemeinden Berlin und Hamburg sind als Stadtstaaten gleichzeitig auch Länder.
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